Der Sportküstenschifferschein (SKS) befähigt das Führen von Yachten in Küstenrevieren und ist weltweit anerkannt.
Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist ein amtlicher Bootsführerschein für Seesegler und Motorbootfahrer und wird von vielen Vercharterern als Befähigungsnachweis gefordert. Der SKS-Schein gilt für Küstenreviere (innerhalb der 12-Seemeilen-Zone) und setzt oberhalb des Sportbootführerschein-See (SBF-See) an. Der SKS enthält das Internationale Zertifikat, wird also weltweit anerkannt.
Um in Küstenrevieren ein Boot über 15 PS fahren zu dürfen, wird ein Sportbootführerschein See (SBF-See) benötigt. Dieser jedoch ist streng genommen ein reiner Motorboot-Führerschein, weil er keine Kenntnisse für das Führen von segelbetriebenen Booten vermittelt und abfragt. Während die Ausbildung zum SBF See überwiegend aus der Theorie besteht und nur ein kleiner Praxisanteil erforderlich ist, setzt der SKS bei der Ausbildung auf die Anwendung von erlerntem Segelwissen und ist praxisorientiert.
Der SKS erfordert bereits Kenntnisse im Umgang mit Segelyachten. Eine der Voraussetzungen für die Prüfung ist der Nachweis über 300 ersegelte Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich. Sowohl die Ausbildung zum SKS als auch die praktische und theoretische Prüfung enthalten segelspezifische Bestandteile und Aufgaben.
Zwar reicht streng genommen der SBF See aus, um eine Yacht chartern zu können, viele Charterunternehmen im In- und Ausland verlangen jedoch einen Nachweis, dass der Charterkunde eine seegängige Yacht führen und bedienen kann. Genau diese Anforderung erfüllt der SKS. Für die Vercharterer ist der SKS also in vielen Fällen eine Grundvoraussetzung.
Voraussetzung zum Erwerb ds SKS:
- ab 16 Jahren
- für die Zulassung zur praktischen Prüfung: Nachweis über 300 Seemeilen als Crewmitglied auf Segelyachten im Bereich Küstengewässer (Meilenbuch)
Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.
Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden.
Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.